Wann übernimmt aber nun die Feuerwehr Arbeiten wie eben das Abschöpfen von Dächern, Garagen usw.? Primär zu beachten, dass Berufsgruppen wie Dachdecker, Spengler u.a. von solchen Dienstleistungen einen Teil ihres Einkommens bestreiten!
Unter anderem deshalb erfolgt eine solche (nicht immer kostenlosen!) Hilfeleistung durch die Feuerwehr nur nach erfolgter Beurteilung“ Gefahr im Verzug“ durch den Einsatzleiter.
Definition "Gefahr im Verzug": hier besteht nach Beurteilung von Fachleuten/des Einsatzleiters die unmittelbar drohende Gefahr für Leben und Eigentum- also ein Einsatz. Gelistet nach Prioritäten folgt die offizielle Meldung an die Leitstelle Tirol und die Abarbeitung eines regulären Einsatzes beginnt.
- Hier ein Fallbeispiel vom Winter 2012
- hier zum Bericht "Tirol Heute" vom 14.01.2012