zNicht nur die Privatsphären der umliegenden Menschen werden durch die Drohnen gestört, dass ein Absturz möglich ist und die sich darunter befindlichen Menschen gefährdet zeigen zahlreiche Vorfälle der Vergangenheit. Im genau bestimmten Radius um Seil- und Schienenbahnen gilt überdies ein generelles Flugverbot, das hier ständig missachtet wurde. Direkt über den zahlreichen Köpfen der Terrassenbesucher schwebend wäre ein technischer Defekt und ein Absturz der Flugmaschinen fatal, im Falle dass die Hungerburgbahn getroffen würde, zöge dies auch einen Großeinsatz der Blaulichtorganisationen mit sich, da ein Notstopp die Versorgung und Evakuierung zahlreicher Personen entlang der Bahntrasse nötig machte.

Die Nordkettenbahnen reagierten auf Bitte des Vereins mit der Anbringung von Tafeln und Information- Danke!!