Grundsätzliches:

Eine Standseilbahn, deren Bau über € 56 Millionen Euro (Kostenanteil der Stadt Innsbruck 37 Millionen!!) gekostet hat, sollte ihrer ganz ursprünglichen Aufgabe – nämlich Menschen zwischen der Stadt und der Hungerburg zu transportieren eigentlich ungestört nachkommen können – und an dieser Aufgabe möglichst nicht gehindert werden.
Keine Person darf ohne zwingende Notwendigkeit vom Transport ausgeschlossen werden – egal ob Rollstuhlfahrer, Pendler mit oder ohne Fahrrad, Familien mit oder ohne Kinderwägen, Touristen mit oder ohne Rucksack, Downhiller oder Uphiller mit oder ohne Helm, etc. – alles andere käme einer Diskriminierung gleich und würde somit in Konflikt mit Artikel 2 der UNO-Menschenrechtskonvention treten!
Vor Errichtung der neuen Bahn wurde seitens der Politik immer betont, dass die Bahn in jedem Fall auch ein verlässliches Nahverkehrsmittel für die lokale Bevölkerung darstellen werde!
Die Realisierung der neuen Hungerburgbahn wurde in Form eines PPP-Modells umgesetzt, Public Private Partnership. Eine Partnerschaft setzt unserer Ansicht nach gleichberechtigte Kommunikation zwischen allen Beteiligten voraus und nicht das Diktat eines einzelnen Beteiligten. Zudem fordern wir als BewohnerInnen der Hungerburg auch ein gewisses Mitspracherecht bezüglich der Funktion der Bahn als Nahverkehrsmittel ein.

Zahlreiche PendlerInnen und SchülerInnen die die Bahn z.T. täglich für ihre Fahrt zur und von der Schule bzw. Arbeit, mit oder ohne Fahrrad oder Roller, oder für den Weg zum Lebensmitteleinkauf verwenden (es gibt seit über 2 Jahren kein Geschäft mehr auf der Hungerburg!!), erleben im Alltag eigentlich keine nennenswerten Nutzungskonflikte zwischen den verschiedenen Personengruppen. Umgekehrt entfallen durch eine sinnvolle Nutzung der Bahn jährlich unzählige Fahrten mit KFZ!
In den vergangenen fast 12 Jahren erlebten wir bisher überwiegend ein gut funktionierendes, von den Angestellten der Bahn mit Augenmaß geleitetes und begleitetes Miteinander zwischen Pendlern, Touristen und Freizeitsportlern aller Art.
Die aktuellen neuen Einschränkungen lassen für uns weder einen wirklichen Nutzen für die Bahn selbst und noch viel weniger einen Nutzen für das Gemeinwohl erkennen und erscheinen uns daher als eine unnachvollziehbare Schikane.


Ereignisse in der bisherigen Nutzungsgeschichte der HB/NKB:

Bald nach Eröffnung der neuen Bahn 2007 kam zu einigen wenigen unautorisierten Bahnzutritten (also ohne Fahrschein) im Bereich des Löwenhauses durch einzelne Mountainbiker oder Downhiller. Die Konsequenz seitens der Geschäftsführung war ein generelles Zusteigeverbot für alle Radfahrer beim Löwenhaus – egal wann und bei welcher Bahnauslastung.
Vergangenen Winter kam es zu einem nicht näher beschriebenen Konflikt bezüglich des direkten Zustieges (über die östliche elektrische Schiebetüre direkt in die Kabine – wie seit Jahren sinnvollerweise praktiziert) von Personen mit einem Kinderwagen in der Talstation Hungerburg der Seilbahn auf die Seegrube. Die Reaktion der Geschäftsführung war ein generelles direktes Zustiegsverbot für alle Personen mit Kinderwägen, das erst nach massiven Protesten auf allen Ebenen wieder zurückgenommen wurde.
Dieses Frühjahr kam es bekannterweise zu einem Konflikt zwischen zumindest einem Downhillfahrer und zumindest einem Angestellten der Hungerburgbahn, der sicher bedauerlich, aber juristisch unseres Wissens noch nicht gänzlich geklärt ist. Die Reaktion der Geschäftsführung – ein generelles Transportverbot für alle Downhiller.
Ab 13.Juni nun – per Aushang in den Kabinen der Bahn kundgetan – ein generelles Verbot der Fahrradmitnahme zwischen 10h und 15h, sowie eine stark reduzierte Mitnahme in den restlichen Betriebszeiten – nämlich auf max. 4 Fahrräder pro Bahn, egal, wie es um die tatsächliche Auslastung bestellt ist. Was dazu führt, dass die Hungerburgbahn nun absolut kein zuverlässiges Nahverkehrsmittel mehr für radfahrende PendlerInnen aller Art ist, weil man sich nie darauf verlassen kann, dass man noch mitgenommen wird!!

Es entsteht dadurch der Eindruck, als würde hier in einem eher archaischen Stile der Sippenhaftung agiert – „Alle sollen für den Fehler des Einzelnen zahlen – und zwar bis in alle Ewigkeit!“ Zudem ist bezüglich des „Anlassfalles“ juristisch noch abzuklären, wie es tatsächlich zu dem Vorfall gekommen ist – es kursieren dazu doch unterschiedliche Versionen.


Perspektive:

Wir fordern die Rücknahme sämtlicher getroffener Transporteinschränkungen der Hungerburgbahn. (Personen, die sich oder andere gefährden indem sie sich aggressiv verhalten – egal ob Anrainer, Touristen, Präsidenten oder Freizeitsportler, kann natürlich weiterhin die Mitfahrt im Einzelfall verweigert werden.)
Wir ersuchen die IVB dringend, alle Buse der Linie J mit Fahrradträgern am Heck auszustatten, um auch hier ein Zeichen für mehr Verlässlichkeit und Umweltfreundlichkeit zu setzen (Heckträger bleiben für viele ohnedies noch eine unüberwindbare physische Hürde in der Nutzung…!).
Wir wünschen uns künftig direkte Kommunikation auf Augenhöhe und bieten diese gerne auch umgekehrt an – und zwar vor geplanten Veränderungen, die das Leben in unserem Gemeinwesen betreffen.
Unser gemeinsames Ziel sollte ein vernünftiges, im Idealfall sogar freudvolles, jedenfalls aber respektvolles Miteinander aller Menschen sein, die sich hier in diesem Stadtteil bewegen – egal ob als Bewohner, regelmäßige oder einmalige Besucher oder auch als hier beruflich Tätige.